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LBM: Leitfaden „Barrierefreiheit" vorgestellt

Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes hat eine hohe gesellschaftliche Bedeutung, denn sie ist Voraussetzung, um allen Mitgliedern unserer Gesellschaft eine Teilhabe am öffentlichen Leben, ohne besondere Erschwernisse, zu ermöglichen.

Einen wesentlichen Anteil des öffentlichen Raumes nehmen Verkehrsflächen ein. Der barrierefreien Gestaltung dieser Flächen kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Wie alle öffentlichen baulichen Anlagen sollen die öffentlichen Verkehrsflächen auch für beeinträchtigte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe, auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.

Den vollständigen Beitrag und die Downloadlinks finden unter:
https://lbm.rlp.de/de/service/technische-regelwerke-sonstige-regelungen-und-veroeffentlichungen/strassenplanung-leitfaden-barrierefreiheit/

Spezifische Informationen zum Thema "Barrierefreie Radwege" finden Sie hier:
https://radwanderland-fachportal.de/index.php?menuid=20&reporeid=63

 

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